▶ Schlechte Verlierer

Das Museum Schloß Moyland unterstellt dem Oberlandesgericht Düsseldorf Unlauterkeit

Das Museum Schloß Moyland ist gleich mit seiner Gründung im Jahr 1990 zum Streitfall und Sorgenkind im vielbewunderten Museumsland Nordrhein-Westfalen geworden. Das liegt im Kern an der Konstruktion der Stiftung, die das Museum trägt. Das Land NRW trägt zwar rund 95 Prozent der Kosten des Museumsbetriebs, unterliegt aber von Mal zu Mal dem Einstimmigkeitsprinzip, dem der dreiköpfige Vorstand laut Stiftungssatzung unterworfen ist. Ob und was mit den Millionen aus der Staatskasse geschieht, bestimmt in Moyland also der, der sich seine Zustimmung bis zuletzt offenhält.

 

Dieser Tage erreichte uns eine ungewöhnliche Pressemitteilung. Es ging, mal wieder, um den Rechtsstreit der Stiftung Museum Schloß Moyland gegen die VG Bild-Kunst über die Frage, ob Fotos von Aktionen, Happenings, Bühnenaufführungen etc. – in diesem Fall von Manfred Tischer zur Beuys Aktion von 1964 „Das Schweigen von Marcel Duchamps wird überbewertet“ - vor einer Veröffentlichung die Zustimmung von den Künstlern oder deren Erben eingeholt werden muß. Genau das hat das Museum in Moyland entgegen aller Rechtspraxis unterlassen, um in aller Zukunft auf die Zustimmung des Beuys-Estate zu pfeifen. Das hatte zur Klage seitens der VG Bild-Kunst geführt. Der „Fall Tischer“ war über die Jahre beim Oberlandesgericht Düsseldorf gelandet und erwartungsgemäß entschieden worden: Keine Ausstellung von Fotos der Aktion ohne vorherige Zustimmung des Urhebers der Aktion.

 

Was nun die Pressemitteilung von Schloss Moyland nach dem verlorenen Prozeß betrifft, so entpuppte sich diese als Trojaner. Als Anhang enthielt sie ein Schreiben der Berliner Rechtsanwälte Schertz/Bergmann, die die Stiftung Museum Schloss Moyland vertreten. Rechtsanwalt Simon Bergmann begründet darin, warum der Prozeß verloren ging: „Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist der von der VG Bild-Kunst vertretenen Auffassung gefolgt, was nicht überraschend war, nachdem feststand, dass die Urteilsverkündung ungewöhnlicherweise am 30.12.2011, also anlässlich des letzten Arbeitstages von Herrn Prof. Pfennig als geschäftsführendem Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst, verkündet werden sollte.“ Versteigt sich da der Berliner Anwalt zu einer unglaublichen Unterstellung? Der Richter des OLG habe etwa sein Urteil gar nicht aufgrund sachlicher Erwägungen und geltender Gesetzte gesprochen, sondern sei, aus persönlichen Gründen, zu seinem „abwegigen“ Urteil gekommen? Und welche Schlüsse hätte RA Bergmann wohl erst gezogen, wenn er gewußt hätte, dass Gerhard Pfennig just am Tag der Urteilsverkündung seinen 65. Geburtstag feierte?

 

Weiter kritisiert Rechtsanwalt Bergmann, der ja letztendlich der Rechtsanwalt der Landesregierung ist, das OLG hart: Den urteilenden Richtern ist „die Komplexität der Werkgruppe Happening offensichtlich nicht bekannt“. Allerdings ist OLG-Richter Prof. Bericke ein ausgewiesener Kenner des Urheberrechts.

 

„Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist nicht haltbar“, urteilt nun seinerseits der Berliner Anwalt, um seiner Mandantschaft zu empfehlen, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Die Kosten des bisherigen Rechtsstreits belaufen sich auf mindestens 40.000 Euro. Eine Revsion beim Bundesgerichtshof dürfte gut das Doppelte kosten. Bezahlt werden die Honorare des Rechtsanwalts und alle weiteren Kosten aus dem Museumsetat.

 

Nun sollte man wissen, dass das Museum Schloss Moyland zu etwa 95 Prozent aus öffentlichen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen lebt. Wenn nun der Rechtsanwalt der Landesregierung in diesem überflüssigen Rechtstreit einen Richter eines Oberlandesgerichts in einer Pressemitteilung des Museums Moyland angreift, stellt sich die Frage, wie lange die Landesregierung darauf nicht reagieren kann?

 

Das Land aber ist nicht Herr im Haus. Das liegt an der Konstruktion der Stiftung, die das Museum rechtlich trägt. Deren dreiköpfiger Vorstand ist nur bei einstimmigen Entscheidungen beschlußfähig. Das Land, das seit geraumer Zeit keinen eigenen Vertreter in den zerstrittenen Vorstand entsendet, sondern von dem Berliner Kunsthistoriker Eugen Blume, dem Leiter des Joseph Beuys Medienarchiv im Hamburger Bahnhof vertreten lässt, sieht sich derzeit der Drohung der Stifterfamilie Van der Grinten, vertreten durch den Kölner Galeristen Franz Rudolf van der Grinten, ausgesetzt, die Stiftung mitsamt ihren Sammlungsbeständen zu verlassen, sofern das Land den Etat des Museums, nicht um mindestens 300.000 Euro pro Jahr anhebt. Mit dem Geld liessen sich noch so manche Prozesse führen.

 

 

C. F. Schröer

 

 

 

16.01.2012 09:44 (Kommentare: 0) | Weiterempfehlen

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